Seit 2009 verfügt unsere Kanzlei über ein Datenschutzkonzept, seit 2012 lassen wir uns Jahr für Jahr erfolgreich nach DIN EN ISO 9001 zertifizieren.
Mandanten, die sich einer Kanzlei anvertrauen, können die Qualität sowie die fachliche Kompetenz der handelnden Personen einer Kanzlei nur bedingt oder aus Mandantensicht beurteilen und einschätzen. Aus diesem Grund ist es von eklatanter Wichtigkeit, den Mandanten zu signalisieren, dass sich unsere Kanzlei den Anforderungen einer Qualitätsnorm (DIN ES ISO 9001) stellt, in der die Prozessqualität laufend überwacht wird.
Ein Beispiel: Sie stehen vor einem Aufzug und wollen damit in die 5. Etage fahren. Es stehen 2 Aufzüge zur Verfügung, an einem Aufzug ist ein Schild des TÜV angebracht „Dieser Aufzug wird regelmäßig überprüft“, auf dem anderen Aufzug ist kein Schild angebracht. In welchen Aufzug würden Sie einsteigen?
Eben genau diese Sicherheit wollen wir unseren Mandanten vermitteln.
Insgesamt lässt sich die Qualität unserer Arbeit nach drei Gesichtspunkten gliedern:
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1. Produktqualität
werden fachlich richtige Ergebnisse termingerecht unter Einhaltung von Vorschriften und Ausnutzen von Gestaltungsspielräumen in einem guten Preis-/Leistungsverhältnis erzielt.
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2. Servicequalität
Unsere Mandanten sollen sich betreut fühlen. Dies wird durch ein tadelloses Verhalten unserer Mitarbeiter, eine gute Gesprächskompetenz und eine gute Erreichbarkeit erreicht.
Von einer „Erreichbarkeit rund um die Uhr“ wird ausdrücklich Abstand genommen, damit sowohl Kanzleileitung als auch Mitarbeiter in ihrer Freizeit ausruhen können.
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3. Organisationsqualität
Die Arbeitsabläufe sollen transparent und, soweit dies für sinnvoll erachtet wird, standardisiert sein. Hierdurch werden Schnittstellenprobleme beseitigt und Arbeitsunterbrechungen vermieden.
Außerdem gibt dies den Mitarbeitern mehr Sicherheit in ihrer Arbeit, Fehler sollen vermieden und eine effiziente Bearbeitung gewährleistet werden.