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Steuerberatungsgesellschaft

Hein Consulting

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II. Jahresabschluss

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Unsere Alleinstellungsmerkmale:

Den Jahresabschluss nutzen wir als Überleitung, um mit Ihnen ein beratendes Strategiegespräch zu führen.

Nutzen Sie Ihre Potenziale!

Unsere Dienstleistungen zum Jahresabschluss sowie zu betrieblichen Steuerklärungen umfassen grundsätzlich den gesamten Umfang, der von Art und Größe des Unternehmens abhängt.


Dies betrifft neben sämtlichen Jahresabschlusstätigkeiten, die Überprüfung aller relevanten Verträge bis hin zur Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger.

Um den in unserem Büro gesetzten Qualitätsstandard gewährleisten zu können, umfasst die Erstellung des Jahresabschlusses und der betrieblichen Steuererklärungen insbesondere folgende Leistungen:

  • Erstellung von getrennten Handels- und Steuerbilanzen.
    Alternativ: Erstellung einer Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung

Als SONDER-LEISTUNGEN bieten wir an:

  • Erstellen von freiwilligen Berichten
  • Zusätzlicher/erweiterter Lagebericht für weitere interne oder externe Adressaten
  • Durchführung und Dokumentation einer Plausibilitätsbeurteilung
  • Kennzahlenanalyse und –definitionen, Kapitalflussrechnungen und Mehrjahresvergleiche
  • Offenlegung der Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger